ALLGM. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Vertragsgrundlagen von Diaz Design

1.  ALLGEMEINES

 

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen DIAZ DESIGN und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

 

1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn auch DIAZ DESIGN in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

 

1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen DIAZ DESIGN ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen DIAZ DESIGN und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Auftrags getroffen werden, sind vorzugsweise schriftlich niederzulegen (oder per E-Mail).

 

2.  URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

 

2.1. Jeder DIAZ DESIGN erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

 

2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen DIAZ DESIGN insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff.UrhG zu.

 

2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von DIAZ DESIGN weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt DIAZ DESIGN eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

 

2.4. DIAZ DESIGN überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und DIAZ DESIGN.

 

2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

 

2.6. DIAZ DESIGN hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in den Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt DIAZ DESIGN zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann DIAZ  DESIGN 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

 

2.7. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die für ihn erstellten Arbeiten in das Referenzportfolio von DIAZ DESIGN zu Zwecken der Eigenwerbung aufgenommen werden. Diese Arbeiten sind online unter www.diazdesign.de/www.diaz-design.de einsehbar.

 

2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

3.  FÄLLIGKEIT VON VERGÜTUNG UND ABNAHME

 

3.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

 

3.2. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

 

3.3. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist DIAZ DESIGN berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

 

3.4. Soweit nichts anderes vereinbart wird, erhält DIAZ DESIGN eine Vergütung nach Aufwand in Form von Stunden- oder Tagessätzen gemäß seiner jeweils gültigen Preisliste. Ein Tagessatz deckt eine Arbeitsleistung von acht Stunden pro Tag ab. Darüber hinausgehende oder geringere Arbeitsleistungen werden anteilig vergütet. Die Tagessätze beziehen sich auf Aktivitäten, die in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr erbracht werden. Wird DIAZ DESIGN mit Genehmigung des Auftraggebers außerhalb der vorgenannten Zeiten tätig, erhöht sich der anteilige Tagessatz wie folgt:

 

– bei Nachtarbeit – bei Samstagsarbeit – bei Sonntagsarbeit – bei Feiertagsarbeit. Die Aufschläge werden nicht kumuliert erhoben. Es gilt der jeweils höhere Aufschlag.

 

3.5. Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers wie verzögerter Materiallieferung oder ausbleibenden Absprachen ist die Designerin berechtigt den Auftrag zu kündigen und alle bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

 

3.6. Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag sind die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbrachten Leistungen nach Stundenaufwand zu vergüten.

 

 

4.  SONDER-, BERATUNGSLEISTUNGEN, NEBEN- + REISEKOSTEN

 

4.1. Sonderleistungen in Form von Vorarbeiten, ergänzenden Nebenarbeiten oder Überwachungsarbeiten im Zusammenhang mit einem Designauftrag wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Studium von Manuskripten, Sachstudien, Recherchen, die Drucküberwachung bzw. die Kontrolle der Herstellung des zu gestaltenden Objektes etc. werden gesondert berechnet.

 

Dafür ist im Angebot eine gesonderte Vereinbarung zu treffen; diese Arbeiten sind in berufsüblicher Weise nach erforderlichem Zeitaufwand zu vergüten.

 

4.2. Beratungsleistungen in größerem Umfang sind ebenfalls vergütungspflichtig, und zwar nach dem Tages- oder Stundensatz von DIAZ DESIGN.

 

4.3. DIAZ DESIGN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, DIAZ DESIGN entsprechende Vollmacht zu erteilen.

 

4.4. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von DIAZ DESIGN abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, DIAZ DESIGN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

4.5. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

4.6. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

 

5.  ABNAHME UND FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

 

5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

 

5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags und der Abstimmungen besteht Gestaltungsfreiheit.

 

5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von DIAZ DESIGN hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung. Oder eine 2/2 Teilvergütung mit jeweils 50% bei Auftragserteilung, und 50% bei Fertigstellung.

 

5.4. Bei Zahlungsverzug kann DIAZ  DESIGN Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

 

 

6.  EIGENTUMSVORBEHALT

 

6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

6.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an DIAZ DESIGN zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

6.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

 

 

 

7.  DIGITALE DATEN

 

7.1. DIAZ DESIGN ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

7.2. Hat DIAZ DESIGN dem Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von DIAZ DESIGN geändert werden.

 

 

 

8.  KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG & BELEGMUSTER

 

8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind DIAZ DESIGN Korrekturmuster vorzulegen.

 

8.2. Die Produktionsüberwachung durch DIAZ DESIGN erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist DIAZ DESIGN berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. DIAZ DESIGN haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber DIAZ DESIGN 10 bis 15 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. DIAZ DESIGN ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

 

 

9.  GEWÄHRLEISTUNG

 

9.1. DIAZ DESIGN verpflichtet sich, den Auftrag mit grösstmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

 

9.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei DIAZ DESIGN geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

 

 

10.  HAFTUNG

 

10.1. DIAZ DESIGN haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und  aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

 

10.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt DIAZ DESIGN gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit DIAZ DESIGN kein Auswahlverschulden trifft. DIAZ DESIGN tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

 

10.3. Sofern DIAZ DESIGN selbst Auftraggeber von Subunternehmer ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme DIAZ DESIGNs zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

 

10.4. Der Auftraggeber stellt DIAZ DESIGN von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen DIAZ DESIGN stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

 

10.5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

 

10.6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von DIAZ DESIGN.

 

10.7. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet DIAZ DESIGN nicht.

 

 

 

11.  GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

 

11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

 

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion abgesprochener Ausführungen  Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. DIAZ DESIGN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann DIAZ DESIGN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller DIAZ DESIGN  übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber DIAZ DESIGN von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

 

 

12.  SCHLUSSBESTIMMUNG

 

12.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort der Sitz von DIAZ DESIGN.

 

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von DIAZ DESIGN, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. DIAZ DESIGN ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

 

 

 

 

Allgemeine Vertragsgrundlagen DIAZ DESIGN, Stand 2019

 

 

 

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